Die Tätigkeit in Wasser- und Gemeindeverbänden ist mit großer Verantwortung verbunden;
Zivil- und strafrechtliche Haftung sind Ausdruck und Konsequenz dieser Verantwortung. Wie sollen sich Verbandsfunktionäre verhalten, um das Risiko zivil- bzw. strafrechtlicher Haftung zu
minimieren?
Empfehlungen
1. Wer eine Funktion in einem Wasser- und Gemeindeverband übernimmt, sollte sich darüber im Klaren sein, ob er in der Lage sein werde, diese Funktion auch ordnungsgemäß wahrzunehmen. Dies setzt voraus, dass er sich über das Anforderungsprofil für die betreffende Funktion näher informiert. Mögliche Probleme können in mangelnden Kenntnissen, im Gesundheitszustand, aber auch in Zeitmangel zufolge Überlastung wegen zahlreicher anderer Aufgaben und Funktionen begründet sein. Eine Übernahme der Funktion sollte in solchen Fällen nur erfolgen, wenn bestehende oder absehbare Mängel behoben oder zumindest ausgeglichen werden können (etwa durch Beschaffung der nötigen Kenntnisse und Informationen, Aufgabe anderer Funktionen etc.).
2. Der Funktionär sollte sich jedenfalls hinreichende Kenntnisse
a) über die für die Verbandstätigkeit und Funktionsausübung grundlegenden Rechtsvorschriften und
b) über die speziellen Verhältnisse und Probleme im Verband verschaffen.
3. Bei Ausübung der Funktion sollte überlegt werden, welche Aufgaben und Tätigkeiten selbst wahrgenommen werden müssen (z.B. Abstimmungen, Entscheidungen usw.), und welche an einen Geschäftsführer
oder an Mitarbeiter delegiert werden können. Kriterien hierfür ergeben sich aus der jeweiligen Rechts- und Sachlage.
4. Bei Ausübung der Funktion sollten jedenfalls die Satzung und die einschlägigen Rechtsvorschriften genau beachtet werden. „Pragmatische“ Lösungen können nützlich, aber auch haftungsbegründend
sein.
5. Für Abstimmungen und Entscheidungen sollten alle nötigen Informationen vorweg beschafft und sorgfältig erörtert werden; notfalls sollten Abstimmungen aufgeschoben werden. Vor allem Beschlüsse von
finanzieller Tragweite sollten sorgfältig durchdacht und klar formuliert werden.
6. Bei Delegierung von Aufgaben ist auf die Auswahl der Mitarbeiter, auf deren Anleitung, Führung und Kontrolle zu achten; diesbezügliche (wahrheitsgemäße) Aufzeichnungen sind zu empfehlen.
7. Mit Verbandsangelegenheiten und Verbandsvermögen umzugehen wie mit Eigenem reicht nicht; jeder Funktionär sollte sich stets bewusst sein, dass er mit anvertrautem Vermögen umgeht und daher
jederzeit in der Lage sein muss, anderen gegenüber Rechenschaft abzulegen.
8. Möglichkeit und Sinnhaftigkeit einer Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung sollten geprüft werden.
Auch bei Beachtung dieser Empfehlungen wird die Gefahr von Klagen und Anzeigen nicht vermieden werden können. Wird aber die gebotene Sorgfalt aufgewendet, dann erscheint das Risiko von Haftungsfolgen
gering.
ÖWAV-MB: Zivil- und strafrechtliche Haftung und Verantwortung in Wasser-, Abwasser-
und Abfallverbänden (2006) (.pdf,498 kb) (pdf. Download)