Informationen

Grundlegende Vorschriften zum Brandschutz sind in folgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt

 

Bei Anlagen und Betrieben mit erhöhtem Gefahrenpotential (Gase und Stäube), ist es erforderlich die VEXAT- Verordnung explosionsfähiger Atmosphären in die Brandschutzplanung mit einzubeziehen.

In diesem Fall sind die Brandschutzpläne als auch die Ex-Zonenpläne an das örtlich zuständige Brandkommando auszuhändigen.

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Ein optimaler Brandschutz erfordert Regelungen für die betrieblichen Brandschutzmaß-nahmen. Die gesetzlichen Vorschriften können als Fundament für einen funktionierenden organisatorischen Brandschutz dienen.

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