VEXAT-Explosionsfähige Atmosphären

Leistungsumfang

  • Ex-Zonenpläne-und Ex-Schutzdokumentation
  • Umsetzung VEXAT - Verordnung explosionsfähige Atmosphären
  • Sicherheitstechnische Unterlagen für Biogasanlagen
  • Erstellung von Schwefelwasserstoffschutzkonzepten (H2S-Schutzkonzept)
  • Umsetzung gesetzliche Grundlagen

VEXAT, Ex-Zonenpläne,                      Ex-Schutzdokumentation, Schwefelwasserstoffschutzkonzept (H2S)

Explosionsfähige Atmosphäre ist ein Gemisch aus Luft oder anderer oxidativer Atmosphäre und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben, in dem sich der Verbrennungs-vorgang nach erfolgter Entzündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt.

                                     

Den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor explosionsfähigen Atmosphären regelt die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor explosionsfähigen Atmosphären (VEXAT).

 

Sie gilt nicht für das Verwenden von explosionsgefährlichen Arbeitsstoffen (das sind Arbeitsstoffe, die ohne gasförmig zu sein, auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff exotherm und unter schneller Entwicklung von Gasen reagieren können und, wenn sie unter festgelegten Prüfbedingungen detonieren, schnell deflagrieren oder beim Erhitzen unter teilweisem Einschluss explodieren), oder chemisch instabilen Stoffen. Weitere Ausnahmen finden Sie im §1 VEXAT.  

 

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