BauKG

Leistungsumfang

  • BauKG - Planungs-und Baustellenkoordination Hoch-und Tiefbau
  • Baustellen-Evaluierung

BauKG-Planungs-und Baukoordination

Die Koordination von Bauarbeiten wird im BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz BGBl. I 37/1999) sowie im § 8 ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz BGBl. Nr 450/1994) geregelt.

 

Das BauKG soll durch Koordinierung bei Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen erhöhen.

Erreicht soll dies dadurch werden, dass zum Beispiel gemeinsame Sicherheitseinrichtungen wie Gerüste oder Geländer so ausgebildet werden, dass sie zum Schutz von Arbeitnehmer/innen von verschiedenen Arbeitgeber/innen geeignet und im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (neben anderen Maßnahmen) festgelegt werden.

 

Verantwortlich für die Umsetzung sind die Bauherren bzw. Projektleiter/innen und (beschränkt auf die jeweiligen Bauphasen) für ihren Aufgabenbereich die Koordinator/innen.

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