Aufgrund zahlreicher Evaluierungsarbeiten hat es sich gezeigt, dass nicht nur die Arbeitnehmer/innen durch sichere Arbeitsplätze, sondern auch die Arbeitgeber/innen von der Durchführung der Evaluierungsarbeiten profitieren.
Durch die Umsetzungen der gesetzlichen Auflagen wird das Risiko für Mensch und Betrieb auf ein Minimum reduziert.
Die erwähnten Arbeiten können oft nicht selbst durchgeführt werden und wir stellen immer wieder fest, dass viele verantwortliche Personen mit der gesetzlichen Materie überfordert sind. Zeitmangel, Personalmangel, fehlende Kenntnisse im Umgang mit Rechtsvorschriften usw. sind weitere Gründe weshalb Evaluierungsarbeiten oft nicht durchgeführt werden.
Dieser Umstand schützt natürlich nicht vor den rechtlichen Folgen.
MEINDL CONSULT ist auf diesem Gebiet spezialisiert. Wir übernehmen diese Verantwortung damit sich Ihr Betriebspersonal auf die Kernaufgaben konzentrieren kann.
Immer öfter wird der Wunsch geäußert, die laufende Bearbeitung und Dokumentation bezüglich Evaluierung, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Explosionsschutz (VEXAT) usw. auszulagern. Bei Wunsch bieten
wir auch spezielle Serviceverträge an.
Präventiver Arbeitsschutz setzt die Kenntnis der Gefährdungen voraus, denen die Arbeitnehmer/innen (AN) bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind.
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und eine Reihe anderer Gesetze verpflichten daher Arbeitgeber/innen, die für die Sicherheit und Gesundheit der AN bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen
und auf dieser Grundlage Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen.
Dieser, in Österreich pauschal als "Evaluierung" bezeichnete Prozess ist umfassend zu gestalten, d.h. es sind
Haben sich die Voraussetzungen, unter denen die Evaluierung durchgeführt worden ist, geändert (z.B. Einführung neuer Arbeitsverfahren, Arbeitsstoffe usw.), ist ein Unfall geschehen oder besteht der Verdacht auf arbeitsbedingte Erkrankungen, so ist die Evaluierung zu überprüfen und wenn erforderlich, anzupassen.
Die Ergebnisse der Evaluierung und die daraus resultierenden Maßnahmen zur Gefahren-verhütung sind im Sicherheits-und Gesundheitsschutzdokument (SGD) festzuhalten.
Link: Evaluierung www.arbeitsinspektion.gv.at