Bei Anlagen und Betrieben mit erhöhtem Gefahrenpotential (Gase und Stäube), ist es erforderlich die VEXAT- Verordnung explosionsfähiger Atmosphären in die Brandschutzplanung mit einzubeziehen.
In diesem Fall sind die Brandschutzpläne als auch die Ex-Zonenpläne an das örtlich zuständige Brandkommando auszuhändigen.
Ein optimaler Brandschutz erfordert Regelungen für die betrieblichen Brandschutzmaß-nahmen. Die gesetzlichen Vorschriften können als Fundament für einen funktionierenden organisatorischen Brandschutz dienen.